Allgemeines/Normen/Gesetze
Rechtliches & Allgemeines zum Thema Wohnraumlüftung, Energieeinsparverordnung (EnEV), DIN-Norm und Verordnungen.

Seit dem Inkrafttreten der ersten Energieeinsparverordnung (EnEV) im Jahr 2002 werden Wohngebäude ganzheitlich betrachtet: Gebäude- und Anlagentechnik sollen eine sinnvolle Einheit bilden.Der zum Heizen, Lüften und zur Trinkwassererwärmung erforderliche Primärenergiebedarf wurde vom Gesetzgeber limitiert und die Grenzwerte mittlerweile mehrfach verschärft. Details

In der Energieeinsparverordnung (EnEV) können Komfortlüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung über Kreuz-Gegenstrom-Wärmetauscher z.B. pauschal mit einem Wärmebereitstellungsgrad von 80% berücksichtigt werden. Details

Die dem Haus zuzuführende und die abzuführende Luftmenge werden in Abhängigkeit der Grundfläche und der Personenanzahl entsprechend der DIN 1946-6 festgelegt. Als Faustwert kann für Wohnungen und Einfamilienhäuser für die Auslegung der Lüftungsanlage immer ein Luftwechsel von 0,4 angesetzt werden. Details

Die Zuluft strömt in der Regel aus dem "Zuluftraum" durch Flur, Diele bzw. Korridor (Überströmräume) zu den Ablufträumen wie Badezimmer, WC, Küche. Details


Einheitszentrales Lüftungssystem mit Wärmerückgewinnung für den Geschosswohnungsbau überzeugt die Jury
DetailsZusammen mit S&P Deutschland erwarten wir Sie in Halle B2, Stand 431! Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
Details